Pflegeleistungen
Ärztlich verordnerte Massnahmen werden gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) zu den vom Bundesrat festgelegten Tarifen verrechnet.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der ärztlich verordneten Pflege abzüglich Selbstbehalt und gewählter Franchise.
Seit 1.1.2011 wurde mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung zusätzlich eine Patientenbeteiligung vom Bundesrat beschlossen. Der Zürcher Kantonsrat hat diese im Spitex-Bereich mit Fr. 7.65/Tag festgelegt.
Aktuelle Tarife
Fr. 76.90/Std. Massnahmen der Abklärung + Beratung (KLV a)
Fr. 63.00/Std. Massnahmen der Unters. + Behandlung (KLV b)
Fr. 52.60/Std. Massnahmen der Grundpflege (KLV c)
Fr. 50.00/Std. Hauswirtschaftliche Leistungen (Nicht KLV)
Nur im Zusammenhang mit gleichzeitiger Pflegeleistung.